Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Vergütungsvereinbarung
Nach § 630 a) Absatz 1 BGB entsteht zwischen dem Behandler und dem Patienten* ein Vertrag. Die Höhe der Vergütung zwischen dem Heilpraktiker und dem Patienten kann frei vereinbart werden. Der Heilpraktiker ist an sich an eine Preisgestaltung nicht gebunden.
Für die übliche Vergütung wird die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) als Grundlage genutzt. Dieser Kostenrahmen dient v.a. der Kostenübernahme durch die Krankenkassen sowie der Übersichtlichkeit des Therapieplans, ist jedoch für den Heilpraktiker rechtlich nicht bindend.
2. Kosten
Patienten, die privat oder zusatzversichert sind, bekommen Rechnungen, genauso wie Patienten, die in Raten oder mit einem längeren Zahlungsziel bezahlen wollen. Patienten die bar bezahlen, bekommen Quittungen via E-Mail.
Die aktuell geltenden Honorare können auf dieser Website unter Honorare eingesehen werden.
2.1. Zusätzliche Termine/Stundenhonorar
Sollte der Patient neben den in den Paketen enthaltenden Gesprächszeiten weitere Termine benötigen, beträgt das Stundenhonorar 110 € pro Zeitstunde.
Dabei ist es unerheblich, ob diese Zeit mit dem Patienten oder der Vor- und Nachbereitung zugebracht wird.
Es gelten für die Zukunft immer die aktuell auf der Webseite www.christiane-behnk.com ausgewiesenen Leistungen und Stundensätze.
Patienten werden über Änderungen der Honorare oder Leistungen informiert.
Die aktuellen AGB sind jederzeit für den Patienten auf der Webseite www.christiane-behnke.com abrufbar.
2.2. Berechnungsgrundlage
Für eine möglichst effektive und individuelle Beratung erfordert jeder Patiententermin eine Nachbearbeitungszeit von einer halben bis zu zwei Stunden. Für die Vorbereitung eines Termines wird bis zu einer halben Stunde gebraucht. Diese Vor- und Nachbearbeitungszeit für die im gebuchten Paket enthaltenen Termine ist im Honorar der Pakete bereits enthalten.
Kosten für Labortests, Nahrungsergänzung oder naturheilkundliche Arzneien sind in den Honoraren nicht enthalten.
2.3. Zahlungsziel und Rechnungen
Zahlungsziel für Rechnungen sind 10 Tage.
Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung, einer privaten Versicherung und bei der Beihilfe versicherte Patienten bekommen nur dann eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, wenn sie das entsprechende Versicherungsverhältnis im Patientenvertrag angeben. Anderenfalls erfolgt eine pauschale Abrechnung.
Die erste Rechnung sollte umgehend, und nicht erst gesammelt am Quartalsende eingereicht werden. Eine nachträgliche Rechnungsänderung ist für bereits abgerechnete Termine nicht möglich.
2.5. Erstattung durch Krankenkassen oder Dritte
2.5.1 Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Grundsätzlich erstatten gesetzliche Krankenkassen Heilpraktiker-Leistungen auch aus Kulanzgründen nicht.
2.5.2 Erstattung durch Privatkassen, Beihilfe oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker
In der Regel werden die Kosten für Behandlung durch einen Heilpraktiker durch private Zusatz- oder Vollprivate Krankenversicherungen sowie Beihilfe übernommen.
Es liegt beim Versicherungsnehmer und Patienten die Kostenübernahme mit der Krankenkasse oder Beihilfestelle abzuklären.
Trotz sorgfältigen Umgangs mit dem GebüH können die Abrechnungsstelle und ich die Kostenübernahme der in Rechnung gestellten Leistungen nicht garantieren.
Heilpraktiker können Rechnungen nicht willkürlich erstellen, daher können Rechnungen zu keinem Zeitpunkt den Vorstellungen des Patienten angepasst werden.
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker stammt aus dem Jahre 1985. Die Beträge wurden bis heute nicht der allgemeinen Preisentwicklung angepasst. Deshalb werden Höchstgebühren der GebüH teilweise überschritten um den angegebenen Stundensatz zu decken. Das heißt, dass Sie einen Teil der Rechnungen immer selber übernehmen müssen.
2.5.3 Fälligkeit unabhängig von Erstattung
Der Rechnungsbetrag ist unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinisch – wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten Therapien und Diagnostik oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen, in voller Höhe und zum angegebenen Zahlungstermin zu zahlen.
2.5.4 Kein kostenloser oder 24-Stunden Support
Zwischendurch dürfen und werden keine Anfragen zur Behandlung via E-Mail oderTelefon beantwortet werden.
Diese Fragen sollten ausschließlich während eines Termins (30 min telefonisch) geklärt werden. So kann ich meiner Sorgfaltspflicht nachkommen.
In den Paketen ist eine E-Mail für Verständnisfragen innerhalb der Pläne frei. Die Fragen sollten daher gesammelt werden.
Die Praxis ist eine reine Terminpraxis. Termine werden ausschließlich während der ausgewiesenen Praxiszeiten vergeben. Jeder Patient bekommt grundsätzlich den nächstmöglichen Termin zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf eine bevorzugte Terminwahl.
3. Therapeuten
Die Behandlung wird durch die Heilpraktikerin Christiane Behnke durchgeführt.
4. Termine
4.1 Vereinbarung von Terminen
Aus Sicht des Gesetzgebers muss der Patient sich zwingend einmal persönlich in der Praxis vorstellen. Entweder zum Erstgespräch oder zur Anamnese. Ausnahmen von dieser Regel gibt es keine.
Danach finden 60 Minuten Termine optional persönlich oder telefonisch/per Zoom statt. 30 Minuten Termine finden immer telefonisch statt.
Termine können telefonisch oder per E-Mail gebucht werden.
Termine sind von Seiten der Praxis aus nur dann verbindlich, wenn diese auch schriftlich bestätigt worden sind.
Die Bestätigung der Buchung kommt über die E-Mailadresse praxis@christiane-behnke.com. Der Patient ist angehalten auch in seinem SPAM Ordner nachzuschauen, sollten er zeitnah keine Bestätigung bekommen haben.
Reservierungen sind hingegen keine verbindlichen Terminbuchungen.
4.2. Widerruf
Der Patient hat ungeachtet der vereinbarten Stornierungsfrist (siehe 4.3) vom Gesetz her ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diesem gemäß können Verträge, die durch Fernmedien abgeschlossen worden sind, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Damit die vertraglich vereinbarte Stornierungsfrist nicht ausgehebelt wird, können Termine ab dem Zeitpunkt der Buchung grundsätzlich erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen stattfinden.
Möchte der Patient (auch im Verlauf der Behandlung) Termine kurzfristig wahrnehmen, verzichtet er über das ankreuzen im Patientenvertag vorab auf die Einhaltung der Widerrufsfrist.
4.3 Absage vereinbarter Termine
Pakete die einmal gebucht worden sind, können bis 48 Stunden vor Antritt des ersten Termins des Pakets insgesamt und vollständig kostenfrei storniert werden.
Nach Antritt des ersten Termins kann der Patient das Paket nicht mehr stornieren, auch wenn er die dazu gehörigen Termine nicht wahrnehmen möchte. Der Anspruch auf das Honorar für das ganze Paket bleibt bestehen. Dies gilt auch für Stornierungen, die kurzfristig, also weniger als 48 Stunden vor Terminabtritt, erfolgen.
Termine in den einzelnen Modulen können bis 48 Stunden vor Antritt kostenfrei verschoben werden. Termine, die kurzfristig verschoben oder seitens des Patienten abgebrochen werden, ziehen ein Ausfallhonorar nach sich, siehe unten.
Dieses Ausfallhonorar gilt unabhängig von dem Grund der Absage (Stau, Kind krank, Geschäftsreise).
Der Patient kann Termine, die als Termine vor Ort gebucht sind, jederzeit in einen Telefontermin umwandeln, solange er sich mindestens einmal am Anfang der Behandlung persönlich in der Praxis vorstellt.
Ein Ausfallhonorar fällt auch an, wenn der Termin seitens des Patienten vorzeitig abgebrochen wird.
Bei einem verspäteten Erscheinen des Patienten gelten die Honorarvereinbarungen für die Termine in vollem Umfang und werden als wahrgenommen gesehen. Ein Anspruch auf Verlängerung des Termins besteht nicht.
5. Aufklärungspflicht, Mitteilungspflicht und Komplikationen
Mit dem Ausfüllen der Patientenbögen und unter anderem seiner persönlichen Informationen verpflichtet der Patient sich, der Praxis seinen Gesundheitszustand und seine Lebensumstände nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen.
(Gemäß § 630 c) BGB)
Er verpflichtet sich weiterhin die Praxis über jegliche nachträglichen Änderungen an seinem Gesundheitszustand persönlich zu informieren, genauso wie über die für die Behandlung relevanten Änderungen der Lebensumstände.
Alle Fragebögen, die der Patient im Rahmen der Behandlung ausfüllt, fallen in den Bereich dieser Vereinbarung.
Die Therapeutin ist gemäß § 630 e) BGB dazu verpflichtet den Patienten über Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen zu unterrichten. Im Rahmen der Termine sollte über auftretende Reaktionen und Probleme gesprochen werden.
Der Patient sollte die Therapeutin über jede Komplikation unterrichten. Es können auch erste Reaktionen als Verstärkung von Schmerzen oder der Verschlimmerung des Hautbilds oder des Gemüts auftreten.
6. Haftungsausschluss
Dem Patienten ist es bewusst, dass einige der angebotenen Methoden, wie z.B. die Homöopathie, wissenschaftlich oder schulmedizinisch nicht anerkannt sind und im Rahmen der Erfahrungsheilkunde angewandt werden. Die Anwendung dieser Methoden alleine führt nicht zu einem Behandlungsfehler. Bezüglich des Entschlusses zur Behandlung mit nicht wissenschaftlich anerkannten alternativen Behandlungsmethoden gelten die Grundsätze der Patientenautonomie und der Vertragsfreiheit. Der Heilpraktiker ist nicht dazu verpflichtet, auf seine mangelnde fachärztliche Kompetenz hinzuweisen, sollte sich der Patient bewusst gegen eine fachärztliche Behandlung und für eine heilpraktische Behandlung entscheiden.
Es wird keinerlei Haftung für die Handlungen Dritter- auch nicht für Schäden aus Kooperationsverhältnissen.
7. Schweigepflicht
In Bezug auf alle Informationen und Behandlungen im Rahmen des Verhältnisses zwischen Therapeut und Patient verpflichtet sich Christiane Behnke zur Verschwiegenheit.
8. Datenschutz (gem. Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO))
8.1 Die Verantwortliche für die Verarbeitung der Patientendaten ist die Praxisinhaberin:
Christiane Behnke, Louis-Mendel-Straße 88, 25335 Elmshorn, praxis@christiane-behnke.com
8.2 Ein ständiger Vertreter und/oder Datenschutzbeauftragter ist in der Praxis nicht vorhanden.
8.3 Personenbezogene Daten
Die personenbezogenen Daten des Patienten werden zum Zwecke der heilpraktischen Versorgung sowie zur Abrechnung von Behandlungsleistungen erhoben. Sie werden in den Patientenakten gespeichert. Bei den Daten handelt es sich um die Kontaktdaten und um Angaben zur seelischen und körperlichen Gesundheit wie Anamnese, Medikation, Diagnosen, Therapievorschläge, Therapieverlauf des Patienten usw.
Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Patienten ist auf der Grundlage des Behandlungsvertrages zwischen dem Patienten und der Praxisinhaberin notwendige Voraussetzung für eine adäquate und sorgfältige Behandlung.
Nach § 630 f BGB werden personenbezogene Daten in der Praxis noch mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt. Die Speicherung der Daten erfolgt nach den Regeln der DGSVO.
8.4 Datenübermittlung
Die Übermittlung von Patientendaten an Dritte erfolgt nur, soweit es rechtlich zulässig ist oder der Patient hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Dritte in diesem Sinne können andere Leistungserbringer (Heilpraktiker/Ärzte/Physiotherapeuten, Supervisoren etc.) oder Krankenversicherungen sein.
Mitarbeiter der Praxis haben im Rahmen Ihrer Befugnisse Zugang zu den Daten des Patienten. Alle Mitarbeiter der Praxis sind nach den Vorgaben der DGSVO vertraglich zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz verpflichtet.
Die elektronische Kommunikation über E-Mail findet verschlüsselt statt und im Falle der Übermittlung von sensiblen Daten auch passwortgeschützt.
8.5 Rechte des Patienten
Dem Patienten stehen bezüglich seiner Daten verschiedene Rechte zu:
Er kann jederzeit Auskunft über die erhobenen Daten sowie die Berichtigung falscher Daten verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht ihm auch das Recht auf Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung oder Sperrung der gespeicherten Daten zu. Soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, steht dem Patienten des Weiteren das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Eine erteilte Einwilligung in die Datenverarbeitung kann der Patient jederzeit widerrufen.
Schließlich steht dem Patienten ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu, soweit er der Auffassung ist, dass die Verarbeitung der erhobenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.
8.6 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung in dieser Praxis ist:
– der Behandlungsvertrag zwischen Praxisinhaber und Patient,
– Art. 6 Abs. 1 b), Art. 9 Abs. 2 f), h) i.V.m. Abs. 3 DS-GVO,
– § 22 Abs. 1 Nr. 1 b) BDSG.
9. Schriftlichkeitsklausel
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich vorzunehmen. Auch ein eventueller Verzicht auf die Schriftform ist zuvor schriftlich zu vereinbaren.
10. Unwirksamkeitsklausel
Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, an ihrer Stelle eine wirksame und durchführbare Vorschrift zu vereinbaren, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der ursprünglichen Vorschrift möglichst nahekommt.
* Hier wird der besseren Lesbarkeit wegen auf eine genderneutrale Ansprache verzichtet. Es sind ausdrücklich alle Menschen angesprochen.